Abzüge: Neu-für-Alt, Wertverbesserung und Selbstbeteiligung

Erstellt von Alexander Welter, Geändert am Mo, 10 Nov, 2025 um 10:29 VORMITTAGS von Alexander Welter

In diesem Artikel gehen wir auf die Eingabe möglicher Abzüge für den Schadenfall in GT Estimate ein, zunächst Abwertungspositionen und schließlich die Selbstbeteiligung.


In der Schadenabwicklung bezeichnet Abwertung die Minderung des erstattungsfähigen Werts einzelner Fahrzeugteile. Sie erfolgt vor allem aus zwei Gründen: Neu-für-Alt vor allem bei Verschleißteilen und eine pauschale Wertverbesserung. Beide Abwertungen verhindern eine Überentschädigung und sichern das Prinzip der Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Kurzer Disclaimer: Die klare Abgrenzung zwischen NfA und Wertverbesserung ist umstritten. Wir gehen davon aus, dass ein NfA-Abzug immer aufgrund einer Wertverbesserung vollzogen wird und unterscheiden daher nicht zwischen NfA bei Verschleißteilen oder bei vorhandenen Schäden einzelner Teile. Stattdessen kannst Du GT Estimate Neu-für-Alt Abwertungen in sämtlichen Einzelpositionen eingeben oder aber einen pauschalen Vorschadenabzug für die gesamte Kalkulation tätigen, ähnlich wie es bei der Selbstbeteiligung der Fall ist. Letztere, auch Eigenanteil genannt, ist der Betrag, den der Policenhalter im Schadensfall selbst bezahlen muss, bevor die Kfz-Versicherung den Rest übernimmt.


Hier zeigen wir Dir, wie Du entsprechende Abzüge direkt in GT Estimate erfasst und begründest, um volle Transparenz in Deiner Kalkulation zu gewährleisten.


1) Neu-für-Alt bei Einzelpositionen, auch als NfA-Abzug bekannt

Ein NfA-Abzug wird vorgenommen, wenn Teile durch neue ersetzt werden und dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, wenn etwa bei einem Unfall ältere, bereits teils abgefahrene Reifen beschädigt werden und durch neue ersetzt werden müssen.


Beispiel a: Hier ist der Reifen vorne links beschädigt und die Reifen sind zum Unfallzeitpunkt bereits zu 40% abgenutzt. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass zumindest auf der jeweiligen Achse beide Reifen die gleiche Profiltiefe und Qualität aufweisen müssen, ersetzen wir hier die Reifen vorne. Damit Du diese nicht einzeln auswählen musst, gibt es in der Zone "Wartung" dafür vorgefertigte Felder.

Hier wählst du Ersetzen und gibst entsprechend einen Reifenpreis vor und änderst die prozentuale Abwertung auf 40% bei beiden Vorderreifen.Nun werden diese entsprechend der Eingabe in der Ersatzteilliste aufgeführt.

Beispiel b: Die Stoßstange war schon vor dem Unfall zerkratzt. Beim neuen Unfall wird sie zusätzlich eingedrückt – die Versicherung berücksichtigt in der Regel nur den zusätzlichen, unfallbedingten Anteil und wir ziehen hier, sagen wir, 20% von der Lackierung ab. Das kannst Du exakt wie beim Reifenbeispiel durchführen oder schon direkt in der grafischen Erfassung, wie hier zu sehen, hinterlegen.



Anschließend kannst Du in der Kalkulation den Positionstext anpassen und die Begründung für den Abzug, hier "Grundierung beschädigt", direkt hinterlegen.

2) Vorschäden: Reparatur führt zur allgemeinen Steigerung des Marktwerts

Ein Vorschadenabzug gibt es ggf. aufgrund vorhandener Beschädigungen oder unvollständiger Reparaturen am betroffenen Fahrzeug. In solchen Fällen wird nur der zusätzliche, unfallbedingte Schaden angerechnet. Hier kannst du den Vorschadenanteil entsprechend pauschal bewerten, ohne auf Einzelteile einzugehen. Eine Begründung sollte dann im Gutachtentext erfolgen. Dazu gehst du im Bereich "Daten" auf "Selbstbeteiligung" und hinterlegst im Feld "Abzug-Vorschaden/Wertverbesserung" den entsprechenden Wert. Wenn Du die Vorschadensumme auf dem Kalkulationsbericht dokumentieren, aber nicht mit in der Kalkulation einrechnen lassen möchtest, wählst Du "nur Dokumentation" direkt unter dem Eingabefeld.


3) Selbstbeteiligung

Den Eigenanteil legst Du im gleichen Bereich wie oben fest. Dabei hast Du die Möglichkeit, diesen entweder als festen Betrag vorzugeben, oder prozentual von der Schadenhöhe mit Minimal- und Maximalbetrag. Sollte die Selbstbeteiligung 0€ betragen, kannst Du diese mit der Wahl "0-Wert in den Ausdruck übernehmen" im Bericht mit ausgeben - normalerweise werden Werte mit 0€ ausgeblendet.


Schlusskalkulation

In der Schlusskalkulation fassen wir die Abwertungspositionen getrennt von der Selbstbeteiligung zusammen und weisen diese getrennt aus, sodass Du zwischen den netto Reparaturkosten ohne MwSt. und den Gesamtkosten nach Abzug unterscheiden kannst.




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