Auf- oder Abschläge auf etwa die unverbindliche Preisempfehlung der Teile bei Kfz-Kostenvoranschlägen hängen vom konkreten Schadenfall ab.
- UPE-Aufschläge (oft 10–25 %) sind bei Haftpflichtschäden zulässig, wenn sie in der Region üblich sind und von der reparierenden Werkstatt regelmäßig erhoben werden, etwa bei Markenbetrieben ohne Teile-Rabatte.
- UPE-Abschläge sind typisch bei Kaskoschäden, Flotten- oder Rahmenverträgen sowie bei freien Werkstätten mit Einkaufskonditionen.
Bei Haftpflichtschäden dürfen Versicherer keine pauschalen Abschläge ansetzen, wenn der Geschädigte diese Rabatte real nicht nutzen kann. Gibt es keine nachweisbare Üblichkeit, wird meist der reine Listenpreis kalkuliert. Maßgeblich ist immer der tatsächlich erforderliche Reparaturaufwand.
In GT Estimate kannst du die gewünschten Werte prozentual im Bereich Daten->Auf- und Abschläge hinterlegen:
- Abschläge: Hier tätigst du Abschläge auf die Kategorien Gesamtsumme, Teile, Lohn, Lackierung, Lackmaterial und Lackierlohn.
- In den Folgenden Blöcken tätigst du die Eingabe der Prozentwerte entsprechend der Felder für Aufschläge mit positivem Vorzeichen, für Abschläge mit negativem Vorzeichen:
- Auf- und Abschläge Arbeitswerte
- Auf- und Abschläge Ersatzteilgruppen:
- Auf- und Abschläge Lackmaterial
Im folgenden Screenshot haben wir auschließlich die OE-Teilepreise mit einem Abschlag von 10%, bzw. mit "-10%" gerechnet:

Im Kalkulationsergebnis wird nun die Summe aller getätigten Auf- und Abschläge wie folgt aufgeführt:

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